Mit neuen Fenstern können Sie sparen!
Der Austausch alter Fenster mit Einfachglas, umweltpolitisch ohnehin notwendig, drängt sich wirtschaftlichfür jeden Haus- und Wohnungseigentümer sowie für Eigentümer von Nichtwohngebäuden geradezu auf.
Bei Fenstern der Generation vor 1995, deren Rahmen und Dichtungen noch in gutem Zustand sind, ist das Auswechseln von unbeschichtetem Isolierglas gegen modernes Low-E-Wärmedämmglas eine interessante Option. In der Regel wird es sich hier um Zweischeiben-Wärmedämmglas handeln, weil die vorhandenen Rahmen- bzw. Falzbreiten den Einsatz von Dreischeiben-Wärmedämmglas nicht erlauben.
Die verschiedenen von der Bundesregierung aufgelegten, attraktiven Förderprogramme – wie z. B. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm – sind bei der Realisierung der energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen durchaus hilfreich. Verstärkte und ausgeweitete Anreizprogramme, insbesondere steuerliche Abschreibungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, sind hinsichtlich der notwendigen Energieeinsparung und des gewünschten Klimaschutzes geboten.
Energieeffizient Sanieren – Zuschüsse und Förderungen
Möchten Sie zum Beispiel ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung sanieren, um Energie zu sparen, so bietet Ihnen das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ wahlweise Unterstützung durch einen zinsgünstigen Kredit oder einen Investitionszuschuss. Es steht Ihnen offen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung umfassend auf ein KfW-Effizienzhausniveau zu sanieren oder hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen durchzuführen. Somit können Sie auch schrittweise die energetische Qualität Ihres Hauses verbessern.
Energieeffizient Sanieren – Die Kreditvariante (KfW-Programm-Nummer 151)
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln zu einem festen Zinssatz verbilligt. Zusätzlich zur Zinsverbilligung kann bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen werden. Je nach erreichtem Effizienzhausniveau kann dieser bis zu 17,5 Prozent des Kreditbetrags betragen. Voraussetzung hierfür ist die Beantragung des Tilgungszuschusses bei Aufnahme des Kredits sowie der Nachweis nach Abschluss der Sanierung, dass das geforderte energetische Niveau des KfW-Effizienzhauses auch tatsächlich erreicht wurde.
In der Kreditvariante bietet das Programm „Energieeffizient Sanieren“ einen Finanzierungsanteil für bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten für die Bauplanung, Energieeinsparberatung usw.:
- beim KfW-Effizienzhaus maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit,
- bei Einzelmaßnahmen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Die aktuell geltenden Details der Kreditkonditionen können Sie auf der Internetseite der KfW einsehen.
Energieeffizient Sanieren – Die Zuschussvariante (KfW-Programm-Nummer 430)
Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft können für die energetische Sanierung einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ in Anspruch nehmen. Ein Zuschuss kann für umfassende Sanierungen wie auch für energieeffiziente Einzelmaßnahmen gewährt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einspareffekt der durchgeführten Maßnahmen. So beträgt der Zuschuss:
Sanierungsmaßnahme | maximaler prozentualer Zuschuss (Prozent der förderfähigen Investitionskosten) |
maximaler absoluter Zuschuss |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 25 % | 18.750 Euro je Wohneinheit (statt bisher 15.000 Euro) |
KfW-Effizienzhaus 70 | 20 % | 15.000 Euro (statt bisher 13.125 Euro) |
KfW-Effizienzhaus 85 | 15 % | 11.250 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 12,5 % | 9.375 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 10 % | 7.500 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 10 % | 7.500 Euro |
Einzelmaßnahmen | 10 % | 5.000 Euro |